Ab dem 1. Januar 2007 gilt das neue Strafrecht. Bei der Bestrafung weniger schwerer Taten ändert sich einiges.
Davon betroffen sind die Strassenverkehrsdelikte.
Jährlich werden in der Schweiz rund 90'000 Strafurteile gefällt. Über die Hälfte der Urteile entfällt auf das
Strassenverkehrsgesetz. Die seit 1.1.2007 geltenden Strafen ändern bei Verkehrsdelikten einiges.
Einfache Übertretungen werden mit der unbedingten Busse bestraft. Bei Vergehen kommt die neue Tagessatz-Geldstrafe
zum Zug, und dies auch dort wo bisher noch kurze Freiheitsstrafen drohten. Aufgrund der Schwere der Tat bestimmt bei
der Geldstrafe der Richter zuerst die Zahl der Tagessätze. Dann legt er entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Täters die Höhe des Tagessatzes fest. Die Spannweite der Tagessätze bewegt sich von minimal 30 Franken bei Tätern
aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bis 3'000 Franken bei sehr gut verdienenden Tätern.
Empfehlungen der Konferenz der Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft für die
Strafzumessung
Fahren in angetrunkenem Zustand
ab 0,5 Promille: eine Busse von mindestens 600 Franken
ab 0,8 Promille: mindestens 10 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,5 Promille: mindestens 30 Tagessätze Geldstrafe
ab 2,0 Promille: mindestens 60 Tagessätze Geldstrafe
usw.
Wird für die Geldstrafe der bedingte Vollzug gewährt, kommt eine Busse von einem Viertel des monatlichen
Nettoeinkommens oder mindestens 800 Franken hinzu. Rückfällige werden wWesentlicher schärfer bestraft, wer nach 5 Jahren
zum 2. Mal mit 1,5 Promille erwischt wird, muss mit 60 Tagessätzen rechnen. Bei einem Rückfall nach 2 Jahren sind es
90 Tagessätze.
Geschwindigkeitsübertretung innerorts (Tempo 50)
Wer weniger als 25 km/h zu schnell unterwegs ist, wird gebüsst. Wer schneller fährt, erfüllt den Tatbestand der groben
Verletzung von Verkehrsregeln, welche wie folgt bestraft werden:
25-29 km/h: 10 Tagessätze Geldstrafe
30-34 km/h: 15 Tagessätze Geldstrafe
35-39 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe
usw.
Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn (Tempo 120)
Wer weniger als 35 km/h zu schnell unterwegs ist, wird gebüsst. Wer schneller fährt begeht eine grobe Verletzung von
Verkehrsregeln und wird wie folgt bestraft:
35-39 km/h: 10 Tagessätze Geldstrafe
40-44 km/h: 15 Tagessätze Geldstrafe
45-49 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe
usw.
Wird die Geldstrafe bedingt ausgesprochen, kommt eine Busse von einem Viertel des monatlichen Nettoeinkommens oder
mimdestens 800 Franken dazu. Ein Autofahrer mit einer auf der Autobahn festgestellten Geschwindigkeit von 200 km/h
muss mit einer Strafe von 90 Tagessätzen rechnen. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht dies einer
Geldstrafe von 2'700 bis 270'000 Franken.
Fazit: Aufpassen, die Regeln einhalten und das Tempo masshalten ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, der Rücksicht
und Toleranz gegenüber andern Verkehrsteilnehmern sondern jetzt auch eine ernsthafte Geldfrage.
Info-Service zum Thema
» Details zur Bussenordnung des Strassenverkehrsgesetzes
(Website Schweizerische Eidgenossenschaft)
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