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Neues Strafrecht auch für Verkehrdelikte

Ab 1.1.07: Neue Bussenordnung Ab dem 1. Januar 2007 gilt das neue Strafrecht. Bei der Bestrafung weniger schwerer Taten ändert sich einiges. Davon betroffen sind die Strassenverkehrsdelikte.

Jährlich werden in der Schweiz rund 90'000 Strafurteile gefällt. Über die Hälfte der Urteile entfällt auf das Strassenverkehrsgesetz. Die seit 1.1.2007 geltenden Strafen ändern bei Verkehrsdelikten einiges.

Einfache Übertretungen werden mit der unbedingten Busse bestraft. Bei Vergehen kommt die neue Tagessatz-Geldstrafe zum Zug, und dies auch dort wo bisher noch kurze Freiheitsstrafen drohten. Aufgrund der Schwere der Tat bestimmt bei der Geldstrafe der Richter zuerst die Zahl der Tagessätze. Dann legt er entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters die Höhe des Tagessatzes fest. Die Spannweite der Tagessätze bewegt sich von minimal 30 Franken bei Tätern aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bis 3'000 Franken bei sehr gut verdienenden Tätern.



Empfehlungen der Konferenz der Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft für die Strafzumessung

Fahren in angetrunkenem Zustand
    ab 0,5 Promille: eine Busse von mindestens 600 Franken
    ab 0,8 Promille: mindestens 10 Tagessätze Geldstrafe
    ab 1,5 Promille: mindestens 30 Tagessätze Geldstrafe
    ab 2,0 Promille: mindestens 60 Tagessätze Geldstrafe
    usw.
Wird für die Geldstrafe der bedingte Vollzug gewährt, kommt eine Busse von einem Viertel des monatlichen Nettoeinkommens oder mindestens 800 Franken hinzu. Rückfällige werden wWesentlicher schärfer bestraft, wer nach 5 Jahren zum 2. Mal mit 1,5 Promille erwischt wird, muss mit 60 Tagessätzen rechnen. Bei einem Rückfall nach 2 Jahren sind es 90 Tagessätze.

Geschwindigkeitsübertretung innerorts (Tempo 50)
Wer weniger als 25 km/h zu schnell unterwegs ist, wird gebüsst. Wer schneller fährt, erfüllt den Tatbestand der groben Verletzung von Verkehrsregeln, welche wie folgt bestraft werden:
    25-29 km/h: 10 Tagessätze Geldstrafe
    30-34 km/h: 15 Tagessätze Geldstrafe
    35-39 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe
    usw.

Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn (Tempo 120)
Wer weniger als 35 km/h zu schnell unterwegs ist, wird gebüsst. Wer schneller fährt begeht eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln und wird wie folgt bestraft:
    35-39 km/h: 10 Tagessätze Geldstrafe
    40-44 km/h: 15 Tagessätze Geldstrafe
    45-49 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe
    usw.

Wird die Geldstrafe bedingt ausgesprochen, kommt eine Busse von einem Viertel des monatlichen Nettoeinkommens oder mimdestens 800 Franken dazu. Ein Autofahrer mit einer auf der Autobahn festgestellten Geschwindigkeit von 200 km/h muss mit einer Strafe von 90 Tagessätzen rechnen. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht dies einer Geldstrafe von 2'700 bis 270'000 Franken.



Fazit: Aufpassen, die Regeln einhalten und das Tempo masshalten ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, der Rücksicht und Toleranz gegenüber andern Verkehrsteilnehmern sondern jetzt auch eine ernsthafte Geldfrage.



Info-Service zum Thema
» Details zur Bussenordnung des Strassenverkehrsgesetzes
   (Website Schweizerische Eidgenossenschaft) weiter





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